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Die Solidarmiete für Mieter

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 Die Solidarmiete stellt vor allem für junge Paare und Wohngemeinschaften eine gute Möglichkeit dar, sich die Traumwohnung leisten zu können. Es handelt sich um eine Mitmieterschaft, bei der die Kosten gemeinsam übernommen werden. In diesem Beitrag erfahren Sie mehr über die Besonderheiten der Solidarmiete, den Unterschied zur Untermiete und mögliche Fallstricke bei diesem Modell der Miete.


Besonderheiten bei der Solidarmiete


Die Solidarmiete besteht darin, dass alle Mietparteien den Mietvertrag gemeinsam unterschreiben. Dies sind zum Beispiel alle Mitglieder der Wohngemeinschaft (WG). Wer auf dem Mietvertrag als Mieter erwähnt ist, hat die gleichen Rechte, aber auch die gleichen Pflichten wie alle anderen Mieter. Für den Vermieter bedeutet die Solidarmiete mehr Sicherheit.

Sollte einer der Mieter seinen Anteil nicht bezahlen, müssen alle anderen Solidarmieter gegenüber dem Vermieter für den Betrag der ganzen Miete haften. Ausserdem erhält der Vermieter das Recht, bei nicht fristgerechter Zahlung allen WG-Mitgliedern zu kündigen, wenn er vorher abgemahnt hat. In der Praxis schiessen die anderen Solidarmieter dem zahlungssäumigen Mitglied des Mietvertrags daher die fehlenden Kosten oft vor.

Da der Vermieter bei der Solidarmiete mit allen Mietern auf einmal kommunizieren muss, müssen Mietzinserhöhungen oder Kündigungen auch von allen Parteien unterschrieben werden. Dabei sind auch einzelne Briefe erlaubt, solange der Vermieter von jedem Mitglied der Solidargemeinschaft ein Schreiben erhält. Für die Mieter bedeutet dies, dass es einfacher ist, sich gegen eine Erhöhung der Miete oder eine Kündigung zu wehren, denn durch fehlende Zustimmung lässt sich der Prozess aufschieben oder anfechten.


Tipp

Wenn einer der Mitbewohner für längere Zeit abwesend ist, sollte er seinen Mitbewohnern eine Vollmacht für Angelegenheiten des Mietverhältnisses ausstellen.


Eine weitere Besonderheit der Solidarmiete besteht darin, dass Entscheide grundsätzlich gemeinsam gefällt werden müssen. Bei dringenden Angelegenheiten wie etwa einem Wasserrohrbruch dürfen einzelne Mieter auch individuell handeln, sollten aber nach Möglichkeit eine Vollmacht der anderen WG-Mitglieder nachreichen.

Wichtig ist zudem, dass der Mietvertrag bei der Solidarmiete nur gemeinsam gekündigt werden kann. Einzelne WG-Mitglieder können nicht auf eigene Faust aus dem Vertrag aussteigen. Eine Ausnahme kann gemacht werden, wenn der Vermieter dem Ausstieg schriftlich zustimmt.

 


Gespräch

Der Unterschied zwischen Solidarmiete und Untermiete


Viele Paare und Wohngemeinschaften stehen vor der Frage, ob sie sich für eine Solidarmiete oder eine Untermiete entscheiden sollen. Auch für den Vermieter stellt sich diese Frage, wobei er häufig die Untermiete bevorzugt, um weniger Arbeit zu haben.

Bei der Untermiete unterschreibt ein Hauptmieter den Vertrag und übernimmt damit auch die Haftung für Mietausfälle oder Mängel, die seine Mitbewohner eventuell verursachen. Die Mitbewohner sind Untermieter des Hauptmieters und haben mit ihm, nicht aber mit dem Vermieter, einen Vertrag.


Tipp

Vorsicht: Die Untermiete ist nicht immer erlaubt! Als Mieter sollten Sie sicherstellen, dass diese im Mietvertrag erlaubt ist, oder beim Vermieter um eine schriftliche Erlaubnis bitten, bevor Sie Untermieter annehmen.


Für den Hauptmieter bedeutet der Untermietvertrag also viel Verantwortung. Zugleich bevorzugen viele Vermieter die Untermiete statt der Solidarmiete. Denn bei der Untermiete muss der Vermieter nur mit dem Hauptmieter in Kontakt sein, der die Koordination mit den Mitbewohnern übernimmt.


Solidarmiete: Fallstricke und Tipps


Wenn Sie vor der Wahl stehen, ob Sie ein Solidarmietverhältnis annehmen oder nicht, sollten Sie sich über diese möglichen Fallstricke im Klaren sein:


Mietvertrag auf anderen Namen überschreiben


Der Vermieter muss die Überschreibung des Mietvertrags auf einen anderen Namen nicht erlauben. Sollte also ein WG-Mitglied ausziehen wollen und einen Ersatz vorschlagen, ist dies nicht immer möglich. Wenn der Vermieter der Vertragsüberschreibung zustimmt, hat er die Möglichkeit, zugleich den Anfangsmietzins zu erhöhen, da es sich um ein neues Vertragsverhältnis handelt. Dies kann für die WG-Bewohner also zu Mehrkosten führen.


Tipp

Legen Sie im Solidarmietvertrag fest, dass Sie bei einer Vertragsüberschreibung die Erhöhung des Mietzinses anfechten dürfen. Zudem können Sie sich stets von einer Fachperson beraten lassen.


Austausch eines Mitbewohners


Manche WGs entscheiden sich unbürokratisch dafür, einen neuen Mitbewohner aufzunehmen. Wenn dies jedoch nicht im Solidarmietvertrag geändert wird, haftet weiterhin der vorherige Mitbewohner, auch wenn er schon längst ausgezogen ist. Rechtlich gesehen ist der neue Mitbewohner Untermieter, was nicht immer erlaubt ist.


Tipp

Ein gutes Verhältnis zum Vermieter ist Gold wert. Denn wenn dieser freiwillig zustimmt, den neuen Solidarmieter in den Mietvertrag einzutragen und den alten zu löschen, kann eine unbürokratische und legale Lösung gefunden werden.


Kaution bei der Solidarmiete


Noch ein Fallstrick stellt die Kaution dar, denn diese steht bei der Auflösung eines Solidarmietverhältnisses dem Mieter zu, der die Summe eingezahlt hat. Dabei handelt es sich normalerweise um ein Sperrkonto im Namen des entsprechenden Mieters. Damit alle WG-Bewohner ihren Anteil an der Kaution zurückerhalten, sollten Sie eine schriftliche Vereinbarung erstellen. Aus dieser muss klar hervorgehen, wer welchen Anteil zur Kaution beigesteuert hat, um beim Auszug die Anteile gerecht zu verteilen.


Tipp

Halten Sie alle wichtigen Regelungen im Solidarmietverhältnis schriftlich fest, um im Streitfall ein Dokument bereitzuhalten.


Kündigung im Konkubinatsverhältnis


Wenn Paare die Solidarmiete in Anspruch nehmen, handelt es sich um ein sogenanntes Konkubinatsverhältnis. Sollte es zu einer Trennung kommen, ist eine Kündigung durch nur einen der Mitmieter nicht möglich, da die Kündigung bei der Solidarmiete immer gemeinschaftlich erfolgen muss. Beide Partner haften auch nach einer Trennung weiterhin für den Mietzins und den Zustand der Mietwohnung.


Tipp

Wenn der Vermieter zustimmt, den ausziehenden Partner aus dem Solidarmietvertrag zu entlassen, wird der Vertrag an den verbleibenden Konkubinatspartner überschrieben. Damit ist eine Schuldübernahme verbunden, die ebenfalls schriftlich bestätigt werden sollte.


Sie haben weitere Fragen zur Solidarmiete oder wünschen sich Unterstützung bei der Suche nach einem Mieter oder nach einer Mietwohnung? Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gern!


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