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Notarkosten beim Immobilienverkauf

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(zuletzt aktualisiert Dezember 2025) Beim Immobilienverkauf spielen Notare eine zentrale Rolle. Sie stellen sicher, dass der Kaufvertrag rechtlich korrekt beurkundet wird und der Eigentumsübergang ordnungsgemäss im Grundbuch erfolgt. Ohne notarielle Beurkundung ist ein Immobilienverkauf in der Schweiz nicht gültig.

Für Eigentümer sind die Notarkosten beim Immobilienverkauf deshalb weniger eine Option als vielmehr eine feste Rahmenbedingung. Umso wichtiger ist es, Aufgaben, Ablauf und Kosten frühzeitig einzuordnen und realistisch zu planen.


Welche Aufgaben übernimmt der Notar beim Immobilienverkauf?


Der Notar sorgt dafür, dass der Immobilienverkauf rechtlich abgesichert ist. Zu seinen zentralen Aufgaben gehört die Erstellung und Beurkundung des Kaufvertrags. Dabei prüft er, ob alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und ob die vertraglichen Vereinbarungen rechtsgültig formuliert sind.


Darüber hinaus veranlasst der Notar nach Vertragsunterzeichnung den Eintrag des neuen Eigentümers im Grundbuch. Erst mit diesem Eintrag ist der Eigentumsübergang vollständig vollzogen. Der Notar handelt dabei unparteiisch und ist weder Interessenvertreter des Käufers noch des Verkäufers.


Wer beauftragt den Notar und wie wird er ausgewählt?


Wenn der Verkauf einer Immobilie vereinbart wurde, geht es daran, den Kaufvertrag aufzusetzen. Dafür ist der Notar nötig, der normalerweise vom Verkäufer oder Makler beauftragt wird. So können Verkäufer:innen oder Immobilienmakler:innen entweder einen Notar wählen, mit dem sie bereits gute Erfahrungen gemacht haben oder sich wie beispielsweise im Kanton Zürich an ihren Amtsnotar wenden.


Grundsätzlich kann jeder Notar die nötigen Aufgaben durchführen. Der Ablauf der Beurkundung ist immer gleich. Allerdings ist es vom Kanton abhängig, ob eine freie Notarwahl möglich ist oder ob der Notar durch das Amtsnotariat vorgegeben ist.


Es ist wichtig, dass der Notar unparteiisch ist und keine eigenen Interessen verfolgt. Seine Aufgabe ist es, die rechtliche Sicherheit der Transaktion zu gewährleisten.


Wie läuft der Notartermin beim Immobilienverkauf ab?


Auf Basis der gesetzlichen Vorgaben und der zwischen Käufer und Verkäufer getroffenen Absprachen erstellt der Notar einen Vertragsentwurf. Dieser wird beiden Parteien zur Prüfung zugestellt. Anpassungen sind möglich, sofern sie rechtlich zulässig sind und von beiden Seiten akzeptiert werden.


Sobald Einigkeit besteht, wird der Notartermin angesetzt. Beim Termin identifizieren sich Käufer und Verkäufer, der Vertrag wird erläutert und anschliessend unterzeichnet. Mit der Beurkundung durch den Notar erhält der Kaufvertrag seine rechtliche Gültigkeit.


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Eigentumsübertragung und Grundbucheintrag

Nach der Beurkundung erfolgt die eigentliche Eigentumsübertragung. In der Regel meldet der Notar den Eigentumswechsel beim Grundbuchamt an, sobald der Kaufpreis gemäss vertraglicher Vereinbarung bezahlt wurde. Erst mit dem Eintrag im Grundbuch ist der Verkauf rechtlich abgeschlossen.


Für Eigentümer ist dieser Schritt wichtig, da er den Zeitpunkt markiert, ab dem Rechte und Pflichten vollständig auf den Käufer übergehen.


Wie hoch sind die Notarkosten beim Immobilienverkauf?


Die Notarkosten beim Immobilienverkauf richten sich nach kantonalen Tarifen und teilweise nach dem Kaufpreis der Immobilie. Entsprechend unterscheiden sich die Kosten je nach Standort deutlich. In einigen Kantonen sind die Gebühren klar festgelegt, in anderen besteht ein gewisser Spielraum.


Zusätzlich zu den eigentlichen Notarkosten fallen meist Gebühren für den Grundbucheintrag an. Diese werden separat erhoben und sind ebenfalls kantonal geregelt. Insgesamt gelten Notar- und Grundbuchkosten als gut planbar, da sie in einem überschaubaren Verhältnis zum Verkaufswert stehen.


Beispiele Notarkosten:

In Bern betragen die Notarkosten beispielsweise 0,5 Prozent des Kaufpreises. In Zürich sind es 0,1 Prozent. Bei einem Immobiliengeschäft von 1 Million Franken würden im Kanton Bern also 5’000 Franken Notarkosten anfallen. Im Kanton Zürich wären es nur 1’000 Franken.

Für den Grundbucheintrag fallen zusätzliche Kosten beim Hausverkauf an. Das sind in Bern je nach Höhe des Kaufpreises 0,1 bis 0,2 Prozent des Kaufpreises. In Zürich sind es 0,15 Prozent.


Wer übernimmt die Notarkosten?


In der Schweiz ist es üblich, dass Käufer und Verkäufer die Notarkosten gemeinsam tragen. Die genaue Aufteilung ist jedoch nicht einheitlich geregelt und kann je nach Kanton oder individueller Vereinbarung variieren. In einzelnen Kantonen ist gesetzlich festgelegt, dass der Käufer die Kosten vollständig übernimmt.


Wichtig ist, dass die Kostenübernahme klar geregelt und im Kaufvertrag festgehalten wird. Eine frühzeitige Einigung verhindert spätere Unklarheiten und trägt zu einem reibungslosen Ablauf bei.


Einordnung: Notarkosten als Teil der gesamten Verkaufskosten


Notarkosten sind ein fixer Bestandteil jedes Immobilienverkaufs, machen jedoch nur einen kleinen Teil der gesamten Verkaufskosten aus. Deutlich stärker ins Gewicht fallen häufig steuerliche Aspekte oder indirekte Kosten durch den Verkaufszeitpunkt.


Eine ganzheitliche Betrachtung der Kosten beim Immobilienverkauf hilft Eigentümern, den Prozess realistisch einzuordnen und Entscheidungen fundiert zu treffen.


Fazit: Notarkosten früh einordnen schafft Klarheit


Notarkosten sind beim Immobilienverkauf unvermeidbar, aber gut planbar. Wer Aufgaben, Ablauf und Kostenübernahme kennt, schafft Transparenz und vermeidet Unsicherheiten im Verkaufsprozess. Als Teil einer strukturierten Verkaufsplanung tragen klar eingeordnete Notarkosten zu Ruhe, Übersicht und Entscheidungs­sicherheit bei.


Sind Notarkosten beim Immobilienverkauf zwingend vorgeschrieben?

Ja. Ein Immobilienverkauf ist in der Schweiz nur dann rechtsgültig, wenn der Kaufvertrag öffentlich beurkundet wird. Diese Beurkundung erfolgt durch einen Notar oder ein kantonales Amtsnotariat. Ohne diesen Schritt ist weder der Vertrag gültig noch kann der Eigentumsübergang im Grundbuch erfolgen. Notarkosten sind daher keine optionale Ausgabe, sondern ein fester Bestandteil jedes Immobilienverkaufs.

Unterscheiden sich Notarkosten je nach Kanton?

Die Notarkosten sind kantonal geregelt und können sich je nach Standort deutlich unterscheiden. Während in einigen Kantonen fixe Tarife gelten, besteht in anderen ein gewisser Spielraum oder die Abwicklung erfolgt über ein Amtsnotariat. Auch die Organisation des Notariats – freie Wahl oder Zuweisung – ist kantonal unterschiedlich. Für Eigentümer lohnt es sich deshalb, die regionalen Regelungen frühzeitig zu klären, um realistisch planen zu können.

Wer bezahlt die Notarkosten beim Immobilienverkauf?

In der Praxis werden die Notarkosten häufig zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. Diese Aufteilung ist jedoch nicht schweizweit einheitlich geregelt. In einzelnen Kantonen ist gesetzlich festgelegt, dass der Käufer die Kosten vollständig übernimmt. Entscheidend ist, dass die Kostenübernahme klar vereinbart und im Kaufvertrag festgehalten wird, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.

Fallen zusätzlich zu den Notarkosten weitere Gebühren an?

Ja. Neben den eigentlichen Notarkosten entstehen in der Regel auch Gebühren für den Grundbucheintrag des neuen Eigentümers. Diese Kosten werden separat erhoben und sind ebenfalls kantonal geregelt. In der Verkaufsplanung sollten Notar- und Grundbuchgebühren gemeinsam betrachtet werden, da sie inhaltlich eng zusammenhängen und zeitlich meist gleichzeitig anfallen.

Angaben sind ohne Gewähr. Die Informationen dieser Internetseiten wurden sorgfältig recherchiert. Trotzdem kann keine Haftung für die Richtigkeit der gemachten Angaben übernommen werden.

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